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Die „Breite Einwilligung“ an der MHH

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Seit dem 15. März 202 können alle stationären Patient:innen der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) mit ihren Behandlungsdaten die medizinische Forschung unterstützen. Die MHH ist Teil der Medizininformatik-Initiative (MII) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und ist Partner im HiGHmed-Konsortium.

Eine bundesweit einheitliche Einwilligungserklärung ermöglicht der medizinischen Forschung, erstmalig auf Basis der EU-Datenschutzgrundverordnung eine breite Einwilligung in die Nutzung pseudonymisierter klinischer Daten einzuholen. Solche Daten sind von unschätzbarem Wert für die Medizin der Zukunft.

Die Patientendaten werden den Forschenden anderer deutscher Universitätskliniken zugänglich gemacht und auch für gemeinsame, multizentrische Forschungsvorhaben genutzt. Dabei werden die strengen Regelungen der EU-Datenschutzgrundverordnung geachtet: Eine Rückverfolgung der Daten zur ursprünglichen Person ist damit ausgeschlossen.

An der MHH gilt die unterschriebene Einwilligung für 30 Jahre, das heißt, dass Patientendaten bis zu 30 Jahre lang gespeichert und für Forschungszwecke genutzt werden dürfen, wenn die Betreffenden sie nicht widerrufen. Nach fünf Jahren werden die Patient:innen erneut um Einwilligung gebeten. Die gespeicherten Daten dürfen auch für unvorhergesehene Fragestellungen genutzt werden. Das ist eine wichtige Voraussetzung für eine Vielzahl von Forschungsvorhaben – von der personalisierten Medizin bis hin zur Entwicklung von KI-basierten Entscheidungshilfen.

 

Weitere Informationen:

Offizielle Pressemitteilung der MHH

Ein Muster für die breite Einwilligung, den sogenannten Broad Consent, haben die an der Medizininformatik-Initiative beteiligten Universitätskliniken erarbeitet.
Hier finden Sie den Mustertext zur Patienteneinwilligung.

Weitere Informationen zur Medizininformatik-Initiative finden Sie hier.

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